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LSG Bayern, 09.04.2003 - L 2 U 194/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung/Kürzung einer Geschiedenenwitwenrente; Berücksichtigung einer weiteren witwenrentenberechtigten Person; Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Unterhaltsvertrag; Berücksichtigung eines hohen Betreuungsaufwandes bei einem behinderten Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 27.03.2002 - S 9 U 356/00
- LSG Bayern, 09.04.2003 - L 2 U 194/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus LSG Bayern, 09.04.2003 - L 2 U 194/02
Zwar ist der Klägerin zu 1) zuzugeben, dass auch bei einem Unterhaltsvertrag eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse dazu führen kann, dass sich der Versicherte auf die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung oder auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann, doch hat eine Störung der Geschäftsgrundlage nur dann rechtliche Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde (Bereiter, Hahn, Mehrtens, § 66 Anm.8.5. mit Hinweis auf BGHZ 84, 1, 9). - BSG, 28.06.1966 - 11 RA 288/64
Hinterbliebenenrente - Ansprüche der früheren Ehefrau - Zeitraum der …
Auszug aus LSG Bayern, 09.04.2003 - L 2 U 194/02
Grundsätzlich ist die regelmäßige Zahlung eines feststehenden Betrages Monat für Monat für den Zeitraum eines vollen Jahres erforderlich, um eine Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten annehmen zu können (BSGE 25, 86, Bereiter, Hahn, Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 66, Anm.7.4).